
Geruchsbasiere Vergrämungsmittel gegen Wildschweine sind Mittel, die durch unangenehme oder bedrohlich wirkende Gerüche verhindern sollen, dass Wildschweine bestimmte Bereiche betreten. Sie nutzen den empfindlichen Geruchssinn der Tiere, wirken aber unterschiedlich gut – leider meist nur kurzfristig.
Wirkprinzip: Abstoßende oder artfremde Gerüche sollen das Betreten verhindern.
- Chemische Duftstoffe (z.B. Hukinol) Z. B. Geruchsstoffe auf Buttersäure- oder Ammoniakbasis. ➝ wirken durch starken, unangenehmen Geruch.
- Tierische Duftstoffe Z. B. Raubtierurin (Wolf, Luchs), Haarpräparate oder Duftmarken-Imitate. ➝ sollen Beutegreifer simulieren.
- Pflanzliche Duftstoffe (z.B. Geraniol) Z. B. ätherische Öle, Knoblauch, Minze, Pflanzenextrakte. ➝ eher schwache Wirkung bei Wildschweinen.
Vorteile:
- Wirkung über eine gewisse Entfernung – je nach Windrichtung
- Tiere werden eventuell schon vor Betreten des Grundstücks vertrieben
- wirkt oft auch gegen andere Wildtiere (nicht nur gegen Wildschweine)
- schnell anwendbar, auch bei großen Flächen
Nachteile:
- Gewöhnungseffekt (Hersteller bieten daher oft wechselnde „Düfte“ an)
- wirkt oft nur kurzfristig
- Geruchsbelästigung für Menschen möglich
- Anwendung erfordert entsprechende Vorsichtsmaßnahmen (Schutzhandschuhe, „Wegwerfkleidung“)
- Regen kann Wirkung reduzieren
Hinweis: Viele Vergrämungsmittel, welche Geruchsstoffe zur Abschreckung verwenden, sind ein Biozid. Seit Erlass der EU-Biozid-Richtlinie 1998 müssen Biozidprodukte zugelassen werden. Achten Sie beim Kauf auf diese Zulassung – insbesondere beim Kauf solcher Mittel außerhalb der EU.